Gegendarstellungsrecht im Internet-Zeitalter — was Unternehmen wissen sollten
Wenn Medien Falsches berichten, gibt es das Gegendarstellungsrecht — auch online. Hier die 5 Voraussetzungen für einen Anspruch und wie Sie ihn praktisch geltend machen.
Wenn Medien etwas Falsches über ein Unternehmen oder eine Person berichten, gibt es ein rechtliches Werkzeug zur Korrektur: das Gegendarstellungsrecht. Es gilt im klassischen Rundfunk, in Print-Medien — und seit dem Medienstaatsvertrag (MStV) 2020 auch klar geregelt für Online-Medien. Hier die 5 Voraussetzungen für einen Anspruch und wie Sie ihn praktisch geltend machen.
Was ist das Gegendarstellungsrecht?
Eine Gegendarstellung ist die Möglichkeit, eine Tatsachenbehauptung im selben Medium und mit derselben Sichtbarkeit korrigieren zu lassen — ohne dass das Medium sich der Korrektur inhaltlich anschließen muss. Es geht um die Tatsachenseite, nicht um Meinungen.
Bei kontrollierten eigenen Pressemitteilungen besteht das Risiko nicht.
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Beispiel: Ein Online-Magazin behauptet „Firma X hat 50 Mitarbeiter entlassen". Tatsächlich waren es 15. Die Firma kann eine Gegendarstellung verlangen, in der sie die richtige Zahl nennt — und das Medium muss diese im selben Stellenwert veröffentlichen.
Die 5 Voraussetzungen für einen Anspruch
1. Tatsachenbehauptung (nicht Meinung)
Nur Tatsachen-Aussagen können widerlegt werden — Meinungen nicht. „Firma X ist insolvent" ist eine Tatsachenbehauptung. „Firma X wirtschaftet schlecht" ist eine Meinung. Bei Mischung („Firma X wirtschaftet schlecht und ist insolvent") betrifft die Gegendarstellung nur den Tatsachen-Teil.
2. Berechtigtes Interesse
Nur wer von der Tatsachenbehauptung selbst betroffen ist (Person, Unternehmen, Verband). Eine Gegendarstellung „für andere" geht nicht.
3. Form-Anforderungen
- Schriftlich (E-Mail oft OK, im Streitfall Brief sicherer)
- Eigenhändige Unterschrift
- Konkrete Bezugnahme auf die zu korrigierende Aussage (Datum, Ort, Wortlaut)
- Eigene Tatsachenbehauptung als Korrektur
- Kein beleidigender oder strafbarer Inhalt
4. Frist
Die Gegendarstellung muss unverzüglich verlangt werden — typischerweise innerhalb 2 Wochen nach Kenntnisnahme. Bei Online-Medien tickt die Uhr ab dem Tag der Veröffentlichung.
5. Verhältnismäßigkeit
Die Gegendarstellung darf nicht länger sein als die ursprüngliche Behauptung — und sich nur auf die fragliche Tatsachenbehauptung beziehen.
Online-Spezifika
Bei Online-Medien gelten zusätzliche Punkte:
- Veröffentlichungs-Ort: Gegendarstellung muss am gleichen Ort wie der Original-Beitrag erscheinen — typischerweise direkt darunter oder verlinkt im Original.
- Sichtbarkeits-Dauer: Solange der Original-Beitrag online ist, muss auch die Gegendarstellung sichtbar sein.
- Suchmaschinen-Indexierung: Bei stark indexierten Falsch-Aussagen kann zusätzlich eine Korrektur-Bitte an Suchmaschinen-Snippets gerichtet werden (über Webmaster-Tools).
Wie Sie praktisch vorgehen
- Sofort Screenshot der Original-Veröffentlichung machen — Beweissicherung
- Wortlaut der Falsch-Aussage exakt notieren
- Eigene Korrektur formulieren — sachlich, kurz, ohne Bewertung
- Schriftliche Anforderung an die Redaktion / das Medium
- Frist setzen (meist 7-14 Tage)
- Bei Ablehnung: Anwaltliche Vertretung einholen — meist Aufforderung mit anwaltlichem Schreiben, dann ggf. einstweilige Verfügung
Was Sie NICHT tun sollten
- Selbst öffentlich „kontern" — verschärft die Sichtbarkeit der Falsch-Aussage
- Drohen oder beleidigend kommunizieren — kann Strafverfahren auslösen
- Die Frist verstreichen lassen — Anspruch erlischt schnell
- Versuchen, Gegendarstellung selbst zu schreiben, ohne die Form-Anforderungen zu kennen
Alternative: Berichtigungs-Anspruch
Bei besonders gravierenden Falsch-Aussagen (z.B. ehrverletzende Tatsachenbehauptung) gibt es zusätzlich den Berichtigungs-Anspruch — strenger als die Gegendarstellung. Hier muss das Medium die Falschheit selbst eingestehen, nicht nur die Gegendarstellung abdrucken. Setzt allerdings eine zivilrechtliche Klage voraus — dauert Wochen bis Monate.
Vorbeugung statt Reaktion
Die beste Strategie ist, Falsch-Aussagen von Anfang an zu vermeiden:
- Klare, gut dokumentierte Pressemitteilungen mit überprüfbaren Zahlen
- Pressekontakt für schnelle Rückfragen verfügbar
- Pressemappe mit Fact Sheet, das verlässliche Zahlen liefert
- Regelmäßige Touchpoints mit Schlüssel-Journalisten — sie greifen bei Unsicherheit eher zum Telefon
Mehr zur Pressemappe-Erstellung im Artikel Pressemappe aufbauen und verschicken.
Hinweis
Dies ist eine allgemeine Übersicht — bei konkreten Fällen ist anwaltliche Beratung notwendig. Das Medienrecht ist komplex und unterscheidet sich nach Bundesland (Landespressegesetze) und Medien-Typ (Print, Rundfunk, Online).
Bei kontrollierten eigenen Pressemitteilungen besteht das Risiko nicht.
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